1.                         Preise / Nacht

Nebensaison       : 54 €

Mittelsaison       : 64 €

Hauptsaison       : 74 €

Endreinigung      : 60 €

Saisonzeiten 2024-2025

 

                              Nebensaison :

   06.01.2024 - 15.03.2024

   03.11.2024  - 20.12.2024

 

                               Mittelsaison :

                                                                  16.03.2024 - 14.06.2024

                                                                   08.09.2024 - 02.11.2024

                                                                 

                                                                          

                              Hauptsaison :

                                                                 15.06.2024 - 07.09.2024

                                                                  21.12.2024 - 05.01.2024

                                                                                                 

                                               

Anzahlung: 10%  bei Bestätigung der Buchung

Restzahlung: 4 Wochen vor Anreise

 

 Gästekarten übergibt die Hausverwaltung

bei Bezahlung vor Ort

 

Bettwäsche und Handtücher können direkt beim Hausverwalter bestellt werden.

 

Anreisetage: Samstags und nach Absprache 

Anreise-/ Abreisezeiten immer in Absprache mit der Hausverwaltung !

Bei Reiserücktritt bis zu 4 Wochen vor Reisebeginn zahlen Sie 20% des Mietpreises oder besorgen in Absprache mit uns einen Ersatzmieter, danach zahlen Sie 80% des Mietpreises. Eine Reiserücktrittsversicherung ist ggf. zu empfehlen.

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Vorteile des Kurbeitrages
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Höhe Kurbeitrag

 

01. April – 31. Oktober (pro Übernachtung und Person)

3,20 Euro Erw. und Kinder (ab 13 Jahre)
1,95 Euro Kinder (3 – 12 Jahre)
Kinder 0 –2 Jahre kostenlos


01. November – 31. März
1,5 Euro Erw. und Kinder (ab 13 Jahre)
0,85 Euro Kinder (3 – 12 Jahre)
Kinder 0 –2 Jahre kostenlos


Weitere Infos in den Tourist-Informationen in Burhave und Tossens

Befreiungen:

Vom Kurbeitrag sind befreit:

  • Kinder bis zur Vollendung des 3. Lebensjahres
  • Das 3. und jedes weitere Kind einer Familie, sofern für das 1. und 2. Kind der Kurbeitrag entrichtet wird.
  • Kinder, Kindeskinder, Geschwister und Geschwisterkinder, Eltern, Großeltern, Schwiegereltern, Schwiegertöchter und -söhne, Schwäger und Schwägerinnen von Personen, die in der Gemeinde im Erhebungsgebiet ihren Hauptwohnsitz haben oder in einem Arbeits- oder Ausbildungsverhältnis stehen, wenn sie unentgeltlich in die häusliche Gemeinschaft aufgenommen werden.
  • Personen, die sich zur Berufsausübung oder Ausbildung im Erhebungsgebiet aufhalten.
  • Schwerbehinderte, deren Minderung der Erwerbsfähigkeit 80 v.H. beträgt, soweit sie selbst die Kosten des Aufenthaltes und der Kur in voller Höhe tragen (Selbstzahler).
  • Begleitpersonen von Schwerbehinderten, die lt. amtlichem Ausweis völlig auf ständige Begleitung angewiesen sind.
  • Personen, die sich anlässlich besonderer Familienfeiern (z.B. Hochzeitsfeiern, Beerdigungen) nur für maximal eine Übernachtung in Butjadingen aufhalten.